Aktuelle Corona-Massahmen
Stand 21.12.2021
Allgemeines
Diese Seite baut auf folgende Quellen:
Massnahmen erlassen durch | Dokument |
---|---|
Bund | Massnahmen |
Verordnung | |
ETH | |
Masterplan (wird bald erscheinen) | |
VSETH | keine zusätzlichen Massnahmen |
Wann gelten welche Massnahmen?
Kommisionen und Auschusse | Fachvereine | Anerkante und Assozierte Organisationen | |
---|---|---|---|
Ausserhalb der ETH | Bund + VSETH | Bund | Bund |
An der ETH in ETH-Räume | Bund + ETH + VSETH | Bund + ETH | Bund + ETH |
An der ETH in VSETH-Raüme | Bund + ETH + VSETH | Bund + ETH + VSETH | Bund + ETH + VSETH |
Kontaktpersonen:
Erst die Seite komplett lesen (inkl. FAQ), dann Nils Jensen (nils.jensen@vseth.ethz.ch) kontaktieren.
Veranstaltungen
Regeln Bund
In Innenräumen gilt:
- 2G mit Masken- und Sitzpflicht
- 2G+ wenn weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist
In Aussenräumen gilt :
- Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt die 3G-Regel
Regeln ETH
In Innenräumen und Aussenräumen sind alle nicht akademischen Veranstaltungen verboten. Was eine akademische Veranstaltung ist wird gerade abgeklärt.
Regeln VSETH
Keine zusätzlichen Massnahmen.
Büros
In den Buros von Fachvereinen, Komissionen, Auschusse und assozierten Organisationen gilt eine Maskenplicht, ausser um kurz zu konsomieren. Die Maskenpflicht gilt nicht falls man alleine im Buros ist.
Für Mitarbeiter des VSETH gilt die Homeoffice Pflicht des Bundes. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit den GS möglich.
FAQ
Was bedeutet "akademische Veranstaltung"
Mit akademische Veranstaltung ist eine Veranstaltung gemeint mit einem unmittelbaren Bezug zu einem der Forschungsdisziplinen der ETH, und der Anlass muss die Forschung auf irgendeine Art und Weise weiterbringen (Fachkongress mit Expertenreferaten etc.). (Antwort der Corona-Taskforce)
Was gilt für PVKs
Bei PVKs in Präsenz gilt eine 2G Pflicht und eine Maskenpflicht.