Aktuelle Corona-Massahmen

Stand 21.12.2021

Allgemeines

Diese Seite baut auf folgende Quellen:

Massnahmen erlassen durchDokument
BundMassnahmen
Verordnung
ETH

Massnahmen

Masterplan (wird bald erscheinen)
VSETHkeine zusätzlichen Massnahmen

Wann gelten welche Massnahmen?


Kommisionen und AuschusseFachvereineAnerkante und Assozierte Organisationen
Ausserhalb der ETHBund + VSETHBundBund
An der ETH in ETH-RäumeBund + ETH + VSETHBund + ETHBund + ETH
An der ETH in VSETH-RaümeBund + ETH + VSETHBund + ETH + VSETHBund + ETH + VSETH

Kontaktpersonen:

Erst die Seite komplett lesen (inkl. FAQ), dann Nils Jensen (nils.jensen@vseth.ethz.ch) kontaktieren.

Veranstaltungen

Regeln Bund

In Innenräumen gilt:

  • 2G mit Masken- und Sitzpflicht
  • 2G+ wenn weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist

In Aussenräumen gilt :

  • Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt die 3G-Regel

Regeln ETH

In Innenräumen und Aussenräumen sind alle nicht akademischen Veranstaltungen verboten. Was eine akademische Veranstaltung ist wird gerade abgeklärt.

Regeln VSETH

Keine zusätzlichen Massnahmen.

Büros

In den Buros von Fachvereinen, Komissionen, Auschusse und assozierten Organisationen gilt eine Maskenplicht, ausser um kurz zu konsomieren. Die Maskenpflicht gilt nicht falls man alleine im Buros ist.

Für Mitarbeiter des VSETH gilt die Homeoffice Pflicht des Bundes. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit den GS möglich.

FAQ

Was bedeutet "akademische Veranstaltung"

Mit akademische Veranstaltung ist eine Veranstaltung gemeint mit einem unmittelbaren Bezug zu einem der Forschungsdisziplinen der ETH, und der Anlass muss die Forschung auf irgendeine Art und Weise weiterbringen (Fachkongress mit Expertenreferaten etc.). (Antwort der Corona-Taskforce)

Was gilt für PVKs

Bei PVKs in Präsenz gilt eine 2G Pflicht und eine Maskenpflicht.